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Grundlage
ist die am Montag in Kraft tretende 10.Änderungs VO der Infektionsschutz VO

Regelungen:
Jeglicher Sportbetrieb im Amateurbereich wird für die kommenden vier Wochen so stark
eingeschränkt, dass nur noch Individualsport alleine oder mit einer zweiten Person oder im
Haushaltsverbund möglich ist!

Das heißt für uns:
1. Für alle Mitglieder ist die Nutzung des Clubgeländes nur für den Individualsport mit
Ergometer und 1x, 2-/2x zulässig. Es ist nur der Zutritt zum Außengelände, zur

Bootshalle (max 10 Personen gleichzeitig), zum Bootsplatz und Steg (max. 15 Perso-
nen)erlaubt.

2. Im Haus und auf dem Gelände ist die uneingeschränkte Bewegungsfreiheit nur für
Wohnungsnutzer im Haus, ehrenamtlich Tätige, Mitarbeiter, Trainer, Dienstleister und
Landes- und Bundeskadersportler erlaubt.
3. Für Bundes- und Landeskadersportler mit Trainer(MoBo), Wohnungsnutzer im Haus

mit Meldeadresse Clubhaus sowie Schüler der Eliteschulen des Sports (spez. Schul-
training) ist uneingeschränktes Sport treiben im Haus und auf dem Wasser im 1x und

2-/ 2x nach Anweisung der zuständigen Betreuer zulässig.

Für Alle auf dem Clubgelände Anwesende gilt die konsequente Einhaltung unseres Abstands-
und Hygienekonzepts!

Zur Info: Die uns zugewiesenen Schulturnhallen und das Ruderbecken Onkel Tom Str. sind in
dieser Zeit gesperrt.

Der geschäftsführende Vorstand des Berliner Ruder-Clubs
H.Köpke, W.Nickel, 1.11.2020